Eigen- und Nachrangkapital für Start-ups und mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen
Das Saarland eröffnet in Zusammenarbeit mit der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) mit dem neuen Programm „RegioInnoGrowth Saarland“ (RIG) Start-Ups und kleinen, wachstumsorientierten Mittelständlern weitere Wege, um ihre Finanzierung sicherzustellen.
Mit dem RIG wird den Unternehmen der Zugang zu Wagniskapital ermöglicht. Es stellt die Umsetzung des Programmes „RegioInnoGrowth“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Saarland dar. Durch die Absicherung des Saarlandes wird ein Gesamtvolumen in Höhe von 23,6 Mio. EUR ermöglicht. Das Programm wird aus Mitteln der KfW, der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG) und der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) refinanziert.
Es richtet sich insbesondere an Startups sowie kleine, wachstumsorientierte, gewerbliche Unternehmen, die ihren Sitz oder mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten im Saarland haben. Adressiert werden junge und/oder wachstumsorientierte gewerbliche Unternehmen mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen. In der Regel charakterisiert diese Unternehmen insbesondere mindestens eines der folgenden Merkmale:
Skalierbares und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell
Innovatives und/oder digitalisierungsorientiertes Geschäftsmodell
Inanspruchnahme einer Innovationsförderung innerhalb der letzten 36 Monate
Auszeichnung durch einen nationalen oder internationalen Innovationspreis innerhalb der letzten 36 Monate
Unternehmen, deren Geschäftsmodell innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln.
Antragsberechtigt sind auch gemeinwohlorientierte Unternehmen. Der RegioInnoGrowth Saarland zahlt damit u.a auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von sozialen Innovationen und gemeinwohlorientierten Unternehmen“ der Bundesregierung ein.
Die Finanzierung soll in Form von Krediten mit Nachrangabrede (beihilfefrei) und/oder in Form von offenen und/oder stillen Beteiligungen mit und ohne Beihilfewert erfolgen. Die Finanzierungshöhe ist auf einen Höchstbetrag von 1,0 Mio. EUR je Kreditnehmereinheit begrenzt. Förderfähig sind Investitionen und/oder Betriebsmittel der jeweiligen Zielunternehmen. Das Unternehmen stellt den Finanzierungsantrag für Nachrangdarlehen direkt bei der SIKB, für Beteiligungen direkt bei der SWG.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:innen: www.sikb.de
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