Autonomes Fahren: ZF erhält deutschlandweite Level-4-Erprobungsgenehmigung
Die ZF Mobility Solutions hat vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Genehmigung erhalten, ein Level-4-System für das autonome Fahren (AD) deutschlandweit auf öffentlichen Straßen zu erproben. Bisher galten die erteilten Einzelgenehmigungen für vorab klar definierte Streckenabschnitte oder Stadtgebiete. Die Freigabe markiert einen Meilenstein in der Entwicklung autonomer Mobilitätslösungen: Als Entwicklungs- und Beratungsdienstleister kann die ZF-Tochter nun besonders schnell und effizient Partner bei der Umsetzung nachhaltiger Verkehrswendeprojekte für den öffentlichen Nahverkehr unterstützen. Erstmals nutzte die ZF Mobility Solutions die erweiterte Genehmigung für ein Projekt in Nordrhein-Westfalen: Im Auftrag der Rheinbahn AG wurde in Düsseldorf der kurzzeitige Einsatz eines autonomen Transportsystems (ATS) erprobt.
„Die deutschlandweite Level-4-Erprobungsgenehmigung für unser System für das autonome Fahren markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung autonomer Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr. Die KBA-Genehmigung ist ein Katalysator für den Einsatz von autonomen Transportsystemen in ganz Deutschland, und damit auch für die gesamte Branche“, sagt Alexander Makowski, Leiter ZF Mobility Solutions. „Wir können autonome Mobilitätssysteme nun in unterschiedlichsten Umgebungen erproben – von urbanen Zentren bis hin zu ländlichen Regionen. Dafür benötigen wir in Zukunft keine separate Erprobungsgenehmigung mehr. Damit sparen unsere Kunden Zeit und Geld. Sie können nun schneller, kostenoptimierter und effizienter im städtischen und regionalen Nahverkehr Projekte umsetzen“, erklärt Makowski.
Wegweisende Genehmigung für hochautomatisiertes Fahren
Die Erprobungsgenehmigung liefert wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung autonomer Mobilitätslösungen, deren Einsatz Potenzial für mehr Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit im Verkehr bietet. Sie trägt dazu bei, die Technologie zur Marktreife zu bringen und betriebliche Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Der Fokus liegt dabei auf dem öffentlichen – und damit auf dem städtischen und regionalen – Personennahverkehr. Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von größer 100km/h sind von der Genehmigung daher ausgenommen. Die Genehmigung ist bis Ende 2026 gültig und kann im Anschluss bis Ende 2028 verlängert werden.
Sie haben Interesse am Thema Autonomes Fahren? Dann kontaktieren Sie gerne den saaris-Experten Dr. Pascal Strobel dazu.
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