Umsatzsteuer International 2025
Der richtige Umgang mit der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel ist für Exporteure von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen der sog. „Quick Fixes“ sind bereits zum 01.01.2020 umfangreiche Änderungen bei der Dokumentation von USt.-Id.-Nummern, bei der Zusammenfassenden Meldung, bei Reihengeschäften und bei Konsignationslagern wirksam geworden.
Anhand zahlreicher Fallbeispiele werden nicht nur Risiken, sondern insbesondere Handlungsempfehlungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Exportpraxis aufgezeigt.
Datenschutz und Technik:
Für das Online-Training wird die Plattform “Zoom” verwendet. Die Angaben Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Plattform erfolgt von Ihrer Seite aus freiwillig. Die saaris GmbH hat keinen Einfluss auf die Verwendung Ihrer Daten. Ihr Dozent verfügt über einen ADV-Vertrag mit “Zoom”. Generell erfolgt die Datenverarbeitung bei dieser Plattform in den USA.
Förderhinweis
Ein Zuschuss zu den Seminarkosten bis zu 40 % möglich. Die Förderung gilt für KMU (kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter). Infos und Antragstellung: www.fitt.de, Telefon: 0681/5867-652.
1. Die Lieferung beweglicher Ware (EU und Drittländer)
2. Das Erbringen von Dienstleistungen im Binnenmarkt
3. Sonderfälle der internationalen Umsatzsteuer
4. Sonstige steuerliche Aspekte innergemeinschaftlicher Lieferungen und Leistungen
Sachbearbeiter:Innen in den Abteilungen Finanzbuchhaltung, Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung sowie Fach- und Führungskräfte, die einen kompakten Einstieg in die komplexe Materie suchen, außerdem Auszubildende (Groß- und Außenhandel und Industriekaufleute) im 3. Ausbildungsjahr.
Dipl.-Kfm. Stefan Schuchardt
Contradius Export- und Zollberatung, Ahnathal