Patent- und Markenzentrum Saar
Das Patent- und Markenzentrum Saar – auch kurz PMZ Saarbrücken genannt – ist die regionale Anlaufstelle für alle Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Schutz geistigen Eigentums, sei es nun für technische oder wissenschaftliche Erfindungen, für einen Firmennamen oder eine Produktbezeichnung oder für das Design eines neuen Produkts, ist für ein Unternehmen existenziell wichtig. Dazu ist es genau so notwendig, die eigenen Schutzrechte wie die der Konkurrenz zu kennen, um sich selbst zu schützen und zum anderen nicht die der Mitbewerber zu verletzen.
Die Leistungen des Patent- und Markenamts stehen sowohl für alle Interessenten aus Handel und Wirtschaft, den Universitäten und Hochschulen offen als auch freien Erfindern oder Existenzgründern.
- Schutzrechte für Geistiges Eigentum
- Informationsvermittler für gewerbliche Schutzrechte - insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Design - und für Urheberrechte
- offizielle Entgegennahmestelle für die Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Design
- anerkannter Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamtes
- Partner für die Verwertung von Schutzrechten
- mit der saaris Vermittler für die Fördermöglichkeiten von Patentanmeldungen
Neue technische Erfindungen, einprägsame Marken, originelle Designs und künstlerische Werke haben eines gemein:
Sie sind das Produkt geistiger Anstrengung ihres Schöpfers. Mit den immateriellen Schutzrechten schafft der Gesetzgeber die Möglichkeit, herausragende geistige Leistungen als Geistiges Eigentum vor missbräuchlicher Verwendung schützen zu können.
- Patente sind Schutztitel (-rechte), die für technische Erfindungen erteilt werden. Bei der Erfindung handelt es sich um eine neue Lösung zu einem technischen Problem, das heißt wenn diese Erfindung nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht. Dazu zählen Produkte oder Verfahren.
- Gebrauchsmuster sind ebenfalls Schutztitel (-rechte), die für technische Erfindungen erteilt werden. Jedoch wird eine geringere Erfindungshöhe vorausgesetzt als für das Patent und es erfolgt keine inhaltliche Prüfung. Es ist zudem weitgehend für schnelllebige Wirtschaftsgüter gedacht und wird nicht erteilt für Verfahren.
- Marken sind geschützte Kennzeichen, mit denen ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Grundsätzlich können alle Zeichen, die grafisch darstellbar sind, eine Marke im Sinn des Gesetzes sein, beispielsweise „Coca-Cola“, „4711“, der Mercedes-Stern, Slogans oder kurze Melodien.
- Design sind Rechte, mit denen das Aussehen eines gewerblichen Erzeugnisses geschützt ist. Es handelt sich dabei um den sogenannten Designschutz, welcher immer mehr an Bedeutung gewinnt. Damit geschützt werden kann z. B. das Aussehen eines Automobils, einer Bohrmaschine, einer Praline oder eines Kleidungsstücks.
- Halbleiterschutz ist die Schutzmöglichkeit für Topographien, worunter man die dreidimensionale Struktur von Halbleiterprodukten wie integrierte Schaltungen oder Mikrochips versteht.
- Sortenschutz schützt das geistige Eigentum des Züchters an einer Pflanzenzüchtung, wenn diese unterscheidbar, homogen beständig und neu ist und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet werden kann. Allein der Sortenschutzinhaber ist berechtigt, Vermehrungsmaterial einer geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken in Verkehr zu bringen, hierfür zu erzeugen oder einzuführen.
- Urheberrechte umfassen zunächst die klassischen Werke der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst und sollen den Urheber vor unautorisierter Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlicher Aufführung usw. schützen. In der heutigen Informationsgesellschaft mit ihrer multimedialen Vernetzung werden aber auch Gebrauchsgrafiken, Werbeslogans, Spielfilme, Videospiele oder Computerprogramme geschützt.
Das Patent- und Markenzentrum ist offizielle Annahmestelle des Deutschen Patent- und Markenamts für Schutzrechtsanmeldungen.
Angenommen werden:
- Deutsche Patentanmeldungen
- Deutsche Gebrauchsmusteranmeldungen
- Europäische Patentanmeldungen
- Internationale Patentanmeldungen (PCT)
- Deutsche Markenanmeldungen
- Deutsche Designanmeldungen
Wir unterstützen Sie bei der formgerechten Abgabe Ihrer Anmeldungen, was langwierige Verzögerungen bei der Bearbeitung vermeidet.
Die Annahme erfolgt während der Öffnungszeiten direkt im Patent- und Markenzentrum. Zu jeder Tag- und Nachtzeit kann an allen Wochentagen auch der automatische Tag-/Nachtbriefkasten mit Zeitregistrierung benutzt werden.
Sie finden den Fristenbriefkasten am Seiteneingang unseres Bürogebäudes am Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken.
Das Patent- und Markenzentrum ist im Rahmen eines Kooperationsabkommens wie die anderen deutschen Patentinformationszentren anerkannter Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamts.
Weitere Mitgliedschaften:
Das Patent- und Markenzentrum selbst und in Kooperation mit anderen Abteilungen der saar.is oder den saar.is-Mitgliedern – insbesondere dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes und der Industrie- und Handelskammer – gibt dem Erfinder Hilfestellung bei:
- Bekanntmachung von Erfindungen
- Lizenzierung (Lizenzgeber bzw. Lizenznehmer)
- Patentbewertung im Rahmen von Finanzierungen
- Präsentation auf Ausstellungen und Messen
- Vermarktung
- Existenzgründung als Folge von Schutzrechtsanmeldungen
Im Rahmen des BMWK-Förderprogramms WIPANO werden kleine und mittlere Unternehmen bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen unterstützt.
Nähere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Förderschwerpunkten sind in der Richtlinie sowie auf der Webseite des BMWK verfügbar.
Bitte beachten Sie: Um Ihre Fördermöglichkeit nicht zu verwirken, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen, bevor Sie eine Dienstleistung in Auftrag geben.
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