Was das jüngst in Kraft getretene KI-Gesetz in der Praxis bedeutet
Am 1. August trat das EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz in Kraft. Damit wird in der Europäischen Union künftig geregelt, was Künstliche Intelligenz darf und was nicht. Wie sich das Gesetz auf die praktische Arbeit von Programmiererinnen und Programmierern auswirkt, hat nun ein Team um den Informatikprofessor Holger Hermanns von der Saar-Universität und die Juraprofessorin Anne Lauber-Rönsberg von der TU Dresden untersucht und in einem Paper veröffentlicht, das im Herbst publiziert wird.
Der Kern ihrer Erkenntnis: „Entwickler und Nutzer werden unterm Strich nicht wirklich viel Veränderung spüren“, fasst Sarah Sterz zusammen. „Hauptsächlich bei der Entwicklung sogenannter Hochrisiko-Systeme werden die Vorschriften des AI Act relevant“, so die Informatikerin.
„Ich sehe wenig Risiko, dass Europa durch das KI-Gesetz von der internationalen Entwicklung abgehängt wird“, so das Fazit von Holger Hermanns. Im Gegenteil, er und seine Kolleginnen und Kollegen kommen zu einem wohlwollenden Urteil über das weltweit erste Gesetz, das Künstlicher Intelligenz auf einem ganzen Kontinent einen rechtlichen Rahmen gibt: „Der AI Act ist ein Versuch, KI auf vernünftige Weise zu regulieren, und das ist nach unserem Dafürhalten gut gelungen.“
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