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- 03.04.2025
- 27.05.2025
Umsatzsteuer bei Reihen- und Dreiecksgeschäften in EU-Binnenmarkt und Drittländer
In internationalen Geschäften treten häufig Reihen- und Dreiecksgeschäfte auf, in denen drei oder mehr Unternehmer Kaufverträge über dieselbe Ware abschließen. Bei derartigen Reihen- und Dreiecksgeschäften kommt nur für eine der Lieferungen die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bzw. für innergemeinschaftliche Lieferungen in Betracht (sog. „bewegte Lieferung“). Alle anderen Lieferungen sind sog. „ruhende Lieferungen“ und unterliegen grundsätzlich der Umsatzbesteuerung.
In der Praxis des internationalen Geschäfts ist es wichtig, die Transportverantwortlichkeit richtig zu wählen und die Lieferungen richtig zuzuordnen.
Grundlagen
- Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
- Neue Anforderungen an die Rechnungsstellung im EU-Binnenmarkt
- Abnehmer im Reihengeschäft
- Verbringungsnachweis im Reihengeschäft
- Abgrenzung der bewegten und ruhenden Lieferung
- Transportverantwortlichkeit in einem Reihengeschäft
Reihen- und Dreiecksgeschäfte in der EU
- Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte
- Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
- Rechnungsstellung des mittleren Unternehmers im Dreiecksgeschäft
Reihen- und Dreiecksgeschäfte mit Drittländern
- Ausfuhrreihengeschäfte, Einfuhrreihengeschäfte,
Transithandelsgeschäfte
Geschäftsführer, Leiter und Mitarbeiter aus den Bereichen Exportabwicklung, Finanz- und Rechnungswesen
Dipl.-Kfm. Stefan Schuchardt
Contradius Export- und Zollberatung, Ahnatal