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Veranstaltungstyp: Präsenz

Außenwirtschaft, Zoll und Export
Termin: Veranstaltung bereits abgeschlossen | New York

STEP USA New York

Netzwerkaufbau zu Venture Capital Investoren & Business Angels | Workshops zum US-Markteintritt | Zugang zu Branchenexperten

Was ist STEP USA?

Seit 2014 bietet die AHK USA-New York als einzige Außenhandelskammer weltweit eigene Startup-Programme an. STEP USA steht für „Startup & Entrepreneur Program USA“ und unterstützt Startups bei ihren Internationalisierungsbestrebungen und der Selbstvermarktung, sodass sie ihre Marktpositionierung in Deutschland noch erfolgreicher umsetzen können. Ebenso ist der Name auch als „erster Schritt“ (Step) auf einem neuen Markt zu verstehen.

Dank der Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie bietet Saarland International einem saarländischen Startup die Chance, am STEP USA Programm teilzunehmen.

Bei dem 4-tägigen Reiseprogramm erschließen sich Startups wertvolle Netzwerke zu etablierten Firmen, Forschungsinstituten, Mentoren, Investoren und potenziellen Kunden in der deutsch-amerikanischen Geschäftswelt.

Weitere Informationen unter www.stepusa.io

Was lerne ich in den STEP USA Workshops?

  • Chancen des IRA Acts– Zugang zu wertvollen Netzwerken
  • Wie funktioniert Marketing und Vertrieb in den USA (B2B- und B2C)?
  • Wie pitche ich überzeugend vor US-Investoren?
  • Wie gewinne und halte ich Mitarbeiter in den USA?
  • Was müssen EU-Bürger beim Arbeitsvisum beachten?
  • Welche Vorteile bietet der Standort New York – auch gegenüber Boston oder Silicon Valley?
  • Wie gründe ich eine US-Firmenniederlassung?
  • Welche Zulassungen brauche ich für den U.S. Markt?
  • Wie schütze ich meine IP?

Was ist der Höhepunkt der Reise?

  • Sie pitchen auf einer eigens für die Reisegruppe organisierten STEP USA Pitch Night in Manhattan! Gäste sind U.S. Venture Capital Geber, Business Angels sowie zahlreiche Kontakte aus dem New Yorker Startup-Ökosystem.

Wert des STEP USA Programms: EUR 4000.-

Reise- und Aufenthaltskosten müssen selbst getragen werden.

 

Folgende Kosten trägt das Saarland:

Die Förderung in Höhe von ca. 4.000 Euro wird als „De-minimis“-Beihilfe gemäß den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 EG Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung gewährt und kann in Anspruch genommen werden, sofern das maximale Fördervolumen pro Unternehmen von insgesamt 200.000 Euro innerhalb von 3 Steuerjahren nicht überschritten wird. Nach Anmeldung ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Bei kurzfristiger Absage wird eine Stornogebühr in Höhe von 500,00 Euro fällig.

 

Bewerbungsablauf:

Wir melden uns bei euch zurück.

 

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Weitere Informationen
Zielgruppe:

saarländische Startups

Förderer

  • B Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie