Fortbildungslehrgang EntsorgungsfachbetriebeVO (EfbV) und Anzeige- u. ErlaubnisVO (AbfAEV)
Die Aufrechterhaltung der Fachkunde erfordert eine regelmäßige Auffrischung, für Entsorgungsfachbetriebe alle zwei Jahre (§ 9 EfbV) und für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis alle drei Jahre (§5 Abs. 3 AbfAEV). Es werden aktuelle rechtliche Entwicklungen und Erfahrungen aus dem praktischen Vollzug des Abfallrechts, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und dem Transportrecht sowie der relevanten Umweltgesetze und Verordnungen dargestellt.
- Fortentwicklung des Abfallrechts
- Fortentwicklung sonstiges Umweltrecht
- Straf- und Ordnungsrecht, Haftung
- Transport (Inland, grenzüberschreitend), Gefahrguttransport, sonstige transportrelevante Vorschriften
- Vermittlung (Makler, Händler)
- Stand der Anforderungen an den Entsorgungsfachbetrieb
- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung
- Entsorgungsanlagen (Zulassung, Fortentwicklung der Analgentechnik)
- Entwicklungen im Anlagenbetrieb, Arbeitsschutz, Betriebsorganisation
Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben und von Abfalltransportbetrieben