Fortbildungslehrgang EntsorgungsfachbetriebeVO (EfbV) und Anzeige- u. ErlaubnisVO (AbfAEV)
Die Aufrechterhaltung der Fachkunde erfordert eine regelmäßige Auffrischung, für Entsorgungsfachbetriebe alle zwei Jahre (§ 9 EfbV) und für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis alle drei Jahre (§ 5 Abs. 3 AbfAEV). Es werden aktuelle rechtliche Entwicklungen und Erfahrungen aus dem praktischen Vollzug des Abfallrechts, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und dem Transportrecht sowie der relevanten Umweltgesetze und Verordnungen dargestellt.
Hinweis: Gemeinschaftsveranstaltung mit der DEKRA Akademie
- Rechtsgrundlage für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Sonstiges Umweltrecht: Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangene Rechtsverordnungen
- Inter- und supranationale Übereinkommen
- EU-rechtliche Grundlagen
- Abfallverbringung
- andere relevante Rechtsbereiche: Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Seuchen- und Hygienerecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrengutrecht
- Betriebliche Risiken, Haftung
- Arbeitsschutz
- Abfalleigenschaften und Charakteristik
Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben und von Abfalltransportbetrieben
Dr. Manfred Thomé