Das aktuelle Reisekosten und Bewirtungsrecht – Reise- und Bewirtungskosten steueroptimiert abrechnen
Das Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über Reise- und Bewirtungskosten sowie über doppelte Haushaltsführung und macht Sie mit den relevanten Vorschriften vertraut. Hierbei erörtern Sie anhand von Praxisbeispielen, wie anfallende Reisekosten und Bewirtungsaufwendungen steueroptimal abgerechnet werden können. Auf aktuelle Änderungen wie die erste Tätigkeitsstätte, die neuen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und die Behandlung von Mahlzeitengestellungen durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer wird ein Schwerpunkt gelegt.
Durch das im Seminar vermittelte Wissen sind Sie in der Lage, anfallende Reisekosten und anfallende Bewirtungskosten in Ihrem Unternehmen zutreffend zu qualifizieren und abzurechnen oder richtig als Werbungskosten zu behandeln. Weiterhin können Sie an internen Vorgaben wie den Reisekostenrichtlinien Ihres Unternehmens mitwirken und deren Qualität verbessern.
Förderhinweis
Ein Zuschuss zu den Seminarkosten bis zu 40 % möglich. Die Förderung gilt für KMU (kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter). Infos und Antragstellung: www.fitt.de, Telefon: 0681/5867-652
- Wann liegt eine Auswärtstätigkeit vor?
- Wann darf ich Reisekosten steuerfrei erstatten oder als Werbungskosten geltend machen?
- Begriff „Erste Tätigkeitsstätte“
- Reisekostenbegriff und Reisekostenarten
- Höhe der Reisekostenarten
- Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte und bei Auswärtstätigkeiten
- Neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
- Übernachtungskosten und Begrenzungen der Übernachtungskosten
- Pauschalen bei LKW-Fahrern
- Reisenebenkosten
- Bescheinigungspflichten im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Umsatzsteuer Reisekosten allgemein
- Vorsteuerabzug und Anforderungen an eine Rechnung
- Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro
- Begriff „Mahlzeit“ auf einer Auswärtstätigkeit
- Arbeitgeberveranlasste Mahlzeiten
- Bewirtung von Arbeitnehmern: Kürzung der Verpflegungspauschalen und Lohnsteuerpauschalierung
- Behandlung von zur Verfügung gestellten Snacks oder Imbiss während einer auswärtigen Tätigkeit
- Behandlung von zur Verfügung gestellten Mahlzeiten im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff
- Aufzeichnungspflichten in einer Lohnsteuerbescheinigung
- Neue Sachbezugswerte
- Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten
- Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs auf 70%
- Nachweis der Bewirtungskosten
- Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten
- Strengere formelle Voraussetzungen gemäß dem neuen BMF-Schreiben zu den Bewirtungskosten
Die Inhalte des Seminars werden tagesaktuell angepasst. Bei der Erstellung der Seminarunterlagen wurden die aktuellen BMF-Schreiben zu Reisekosten von Arbeitnehmern berücksichtigt.
Mitarbeitende aus allen Fachbereichen, die mit der Abrechnung von Reise- und Bewirtungskosten betraut sind
Ralf Gabriel
Steuerfachwirt, Betriebswirt (WA-Dipl.-Inh.), Trier