Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2025
Die Teilnehmer lernen die Systematik der Reisekosten im betrieblichen Ablauf praxisnah zu verankern und auch umsatzsteuerrechtlich umzusetzen. Die aktuellen Gesetzgebungen (BFH-Urteile) werden berücksichtigt.
Förderhinweis
Ein Zuschuss zu den Seminarkosten bis zu 40 % möglich. Die Förderung gilt für KMU (kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter). Infos und Antragstellung: www.fitt.de, Telefon: 0681/5867-652.
- Wann liegt eine Auswärtstätigkeit vor?
- Wann darf ich Reisekosten steuerfrei erstatten oder als Werbungskosten geltend machen?
- Begriff „Erste Tätigkeitsstätte“
- Reisekostenbegriff und Reisekostenarten
- Höhe der Reisekostenarten
- Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte und bei Auswärtstätigkeiten
- Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
- Übernachtungskosten und Begrenzungen der Übernachtungskosten
- Pauschalen bei LKW-Fahrern
- Reisenebenkosten
- Bescheinigungspflichten im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Umsatzsteuer Reisekosten allgemein
- Vorsteuerabzug und Anforderungen an eine Rechnung
- Kleinbetragsrechnung
- Begriff „Mahlzeit“ auf einer Auswärtstätigkeit
- Arbeitgeberveranlasste Mahlzeiten
- Bewirtung von Arbeitnehmern: Kürzung der Verpflegungspauschalen und Lohnsteuerpauschalierung
- Behandlung von zur Verfügung gestellten Snacks oder Imbiss während einer auswärtigen Tätigkeit
- Behandlung von zur Verfügung gestellten Mahlzeiten im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff
- Aufzeichnungspflichten in einer Lohnsteuerbescheinigung
- Neue Sachbezugswerte
- Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten
- Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs auf 70%
- Nachweis der Bewirtungskosten
- Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten
- Strengere formelle Voraussetzungen gemäß dem neuen BMF-Schreiben zu den Bewirtungskosten
Die Inhalte des Seminars werden tagesaktuell angepasst. Bei der Erstellung der Seminarunterlagen wurden die aktuellen BMF-Schreiben zu Reisekosten von Arbeitnehmern berücksichtigt.
Unternehmer, Selbständige, Mitarbeiter in Personal- und Lohnbüros sowie Reisekostenabrechnungsstellen und Buchhaltung, Berater
Reisekostengrundkenntnisse Voraussetzung!
Ralf Gabriel
Steuerfachwirt, Betriebswirt (WA-Dipl.-Inh.), Trier