Antragsstellung AEO und Zugelassener Ausführer (SDE) Vorteile, Voraussetzungen und Praxistipps zur Antragsstellung (NEU)
Wenngleich Unternehmen nicht verpflichtet sind, den Status der sog. „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO = Authorised Economic Operator) zu erwerben, bietet dieser doch viele Vorteile und hat bei der Gewährung von weiteren zollrechtlichen Vereinfachungen an mehr Bedeutung gewonnen. Einige Verfahren und Vereinfachungen setzen sogar eine AEOC-Bewilligung voraus, z. B. Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag für eine entstandene Zollschuld und andere entstandene Abgaben, die Zentrale Zollabwicklung oder auch die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders mit Gestellungsbefreiung. Für eine große Anzahl weiterer Bewilligungen und Vereinfachungen müssen die AEO-Kriterien zumindest teilweise erfüllt sein. Außerdem wird bei Inhabern einer AEO-Bewilligung wird weniger häufig eine Prüfung von Waren oder Unterlagen vorgenommen.
Aufgrund der vielen Vorteile ziehen viele Unternehmen den AEO-Status in Erwägung, jedoch ist das Antragsverfahren vergleichsweise komplex.
Zielsetzung
Das Online-Seminar zeigt zunächst die Vorteile des AEO auf. Im Anschluss werden die Bewilligungsvoraussetzungen vorgestellt und die Fragebögen zur Selbstbewertung besprochen. Dabei erhalten die Teilnehmer konkrete Hinweise zum Ausfüllen der Fragebögen und zu den internen Vorbereitungsmaßnahmen. Insbesondere ist hier ein Compliance-management-System einzurichten. Hinweis: Da die Fragebögen für die Bewilligung des sog. „Zugelassenen Ausführers“ zwar weniger umfangreich, aber vergleichbar zum AEO sind, kann mit dem Wissen des Online-Seminars genauso der ZA-Status beantragt werden.
- Vorteile des AEO und des ZA für Ihr Unternehmen
- Die möglichen Varianten des AEO und deren Anerkennung durch Drittländer
- Bewilligungsvoraussetzungen zur Erlangung des AEO-Status
- Fragebögen zur Selbstbewertung, Ausfüllhinweise für AEO und ZA
- Interne Vorbereitungsmaßnahmen für AEO und ZA
- Aufbau des internen Kontrollsystems, Prozessbeschreibungen, Prozesshandbuch
- Antragsstellung AEO und ZA
- Einrichtungsprüfung durch die Zollverwaltung bei AEO und ZA
Geschäftsführer und Prokuristen, Leiter und Mitarbeiter der Bereiche Import, Einkauf und Logistik sowie Vertrieb und Fach- und Führungskräfte, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätig sind. Es werden Grundkenntnisse im Bereich Zoll vorausgesetzt.
Kristin Scholand
Contradius Exportberatung, Ahnatal