5-tägig (am 07.02.2025 endet der Lehrgang um 12.00 Uhr)
Abfallrecht: Basiskurs gemäß AbfAEV, EfbV und Abfallbeauftragte
Gemeinschaftsveranstaltung mit der DEKRA Akademie
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb dient nicht nur der Qualitätssicherung im Betrieb, sondern auch als Qualitätsnachweis gegenüber dem Kunden. Sie bietet Unternehmen auch formale Vorteile wie der Wegfall der Beförderungserlaubnispflicht. Auch der Abfallbeauftragte im Unternehmen muss fachkundig sein.
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Kreislaufwirtschaftsrecht
- Sonstiges Umweltrecht: aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ergangene Rechtsverordnungen
- Inter- und supranationale Übereinkommen
- EU-rechtliche Grundlagen
- Abfallverbringung
- Andere relevante Rechtsbereiche: Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Seuchen- und Hygienerecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht
- Betriebliche Risiken, Haftung
- Arbeitsschutz
- Abfalleigenschaften, Abfallbewertung
Leitungspersonal von Abfalltransportbetrieben, Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb, zukünftige Abfallbeauftragte
Dr. Manfred Thomé