Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2027
Die Teilnehmer lernen die Systematik der Reisekosten im betrieblichen Ablauf praxisnah zu verankern und auch umsatzsteuerrechtlich umzusetzen. Die aktuellen Gesetzgebungen (BFH-Urteile) werden berücksichtigt.
Förderhinweis
Ein Zuschuss zu den Seminarkosten bis zu 40 % möglich. Die Förderung gilt für KMU (kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter). Infos und Antragstellung: www.fitt.de, Telefon: 0681/5867-652.
- Wann liegt eine Auswärtstätigkeit vor?
- Wann darf ich Reisekosten steuerfrei erstatten oder als Werbungskosten geltend
machen? - Begriff „Erste Tätigkeitsstätte“
- Höhe der Reisekostenarten
- Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte und bei Auswärtstätigkeiten
- Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
- Übernachtungskosten
- Bescheinigungspflichten im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Vorsteuerabzug und Anforderungen an Rechnungen
- Kleinbetragsrechnung
- Arbeitgeberveranlasste Mahlzeiten
- Bewirtung von Arbeitnehmern
- Neue Sachbezugswerte
- Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten
- Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs auf 70%
- Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten
Aufgrund der Dynamik der o.g. Themen, werden die Schwerpunkte erst unmittelbar vor dem Seminar festgelegt
Unternehmer, Selbständige, Mitarbeiter in Personal- und Lohnbüros sowie Reisekostenabrechnungsstellen und Buchhaltung.
Reisekostengrundkenntnisse Voraussetzung!
Ralf Gabriel
Steuerfachwirt, Betriebswirt (WA-Dipl.-Inh.), Trier






