Landesregierung und Ford beurkunden Kooperationsvertrag zur nachhaltigen Folgenutzung des Standortes Saarlouis
In komplexen Verhandlungen haben die Landesregierung des Saarlandes und die Ford-Werke GmbH einen Kooperationsvertrag verhandelt, der die weitere Zusammenarbeit zwischen Ford und dem Saarland regelt und Optionsrechte zum Erwerb der Grundstücke und Immobilien des Ford-Standortes Saarlouis beinhaltet. Der entsprechende Vertrag wurde am Dienstag, 7. März, notariell beurkundet.
Ford und das Saarland bekräftigen mit Abschluss der verbindlichen Vereinbarung das gemeinsame Ziel eines nahtlosen Übergangs des Standortes, sowie die Maximierung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die Belegschaft, um eine künftige und nachhaltige industrielle Nutzung des Ford-Werk Saarlouis zu sichern. Das gemeinsame Hauptziel ist, einen geeigneten Investor zu finden. Die geschlossene Vereinbarung regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit und beinhaltet neben den Auswahlkriterien auch die Abläufe der Entscheidungsprozesse für die Investorensuche. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung stellen gegenseitige Optionsrechte zum Erwerb des Ford-Werkgeländes durch das Saarland dar. Diese greifen für den Fall, dass die vereinbarten gemeinsamen Bemühungen bei der Anwerbung von Investoren als Nachnutzer bis zum für Sommer 2025 geplanten Ende der Focus-Produktion nicht zu einer vollständigen Vermarktung des Werkstandorts führen.
Die Originalveröffentlichung finden Sie hier

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