ZIM-Projekte: Wartezeit von zwei Jahren zwischen zwei Anträgen ist vorüber!
Ab sofort können pro Unternehmen wieder bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand bewilligt werden (siehe Ziffer 5.4.1 der ZIM-Richtlinie).
Die am 3. August 2022 eingeführte Maßnahme, wonach Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten können, verliert damit ihre Wirkung.
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Was ist ZIM?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
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