4-tägig (am 16.02.2023 endet der Lehrgang um 12.30 Uhr)
Abfall-Transportbetriebe: Grundlehrgang gemäß Anzeige- und ErlaubnisVO (AbfAEV)
Gemeinschaftsveranstaltung mit der DEKRA Akademie
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb.
Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
• Kreislaufwirtschaftsrecht
• Sonstiges Umweltrecht: aufgrund des
Kreislaufwirtschaftsgesetztes ergangene
Rechtsverordnungen
• Inter- und supranationale Übereinkommen
• EU-rechtliche Grundlagen
• Abfallverbringung
• Andere relevante Rechtsbereiche:
Baurecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht,
Seuchen- und Hygienerecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht
• Betriebliche Risiken, Haftung
• Arbeitsschutz
• Abfalleigenschaften, und Charakteristik,
Abfallbewertung)
Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb
Referententeam